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Betriebskosten- und Heizkostenpauschale |
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Die
Betriebs- und Heizkostenpauschale wird in Form einer monatlichen
Vorauszahlung in der Höhe von EUR 2,55/m² exkl. MwSt. eingehoben und
jährlich mit dem tatsächlichen Aufwand gegengerechnet. |
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| Der
Anteil der allgemeinen Betriebskosten umfasst die Kosten für |
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- Wasser- und
Kanalgebühren
- Abfallentsorgung
- Schneeräumung
- Pflege der Außenanlage
- Rauchfangkehrergebühren
- Reinigung der allgemeinen Gebäudeflächen
- Gebäudeversicherung
- Grundsteuer
- Stromverbrauch für die Gemeinflächen
- laufende Reparaturen- und Instandhaltungsarbeiten im und
außerhalb des Gebäudes
- Hausverwaltung |
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Die
Stromkosten für die gemieteten Flächen werden getrennt
mittels entsprechender Messeinrichtung abgerechnet und sind nicht
Bestandteil dieser Pauschale!
Für die Abrechnung der Heizkosten sind die entsprechenden
Messsysteme in den gemieteten Einheiten vorgesehen. |
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Infrastrukturpauschale |
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| Im
Wirtschaftspark Bruck an der Mur wird zur Zeit folgende
Infrastruktur angeboten: |
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- Faxgerät
- Farb- und S/W-Kopierer
- Cafeteria (Kaffee- und Getränkeautomaten, Miniküche,
Sitzgelegenheiten) |
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Die
Pauschale für alle anderen angebotenen infrastrukturellen
Einrichtungen
wird mit EUR 0,36 exkl. MwSt. je m² berechnet.
Wir weisen darauf hin, dass sich diese Pauschalen ausschließlich auf
die Zurverfügungstellung der Einrichtung beziehen, Kopien, Kosten
für Getränke etc. werden gesondert nach Einheit bzw. Stückzahl
abgerechnet oder sind direkt zu bezahlen! |
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